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Grundlagen und Grenzen der §§ 129, 129a StGB
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129 StGB stellt die Gründung und Unterstützung von Personenzusammenschlüssen unter Strafe, die Straftaten begehen oder auch nur planen. Die Verschärfung des 129a StGB ermöglicht nun die Anwendung des auf Schwerstkriminelle zugeschnittenen Sonderrechts auf nahezu jede gewaltbereite Gruppierung. Die Weite des Tatbestandes und seine extensive Auslegung seitens der herrschenden Meinung eröffnen eine außergewöhnliche Anwendungsbreite dieser Normen - von Hungerstreiks der RAF bis zum Verteilen von Schriften. Die Arbeit bemüht sich um deren Präzisierung und stellt sich der Frage nach Nutzen und Notwendigkeit der 129, 129a StGB.
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1989
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