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Die sogenannte erweiterte Belehrungspflicht des Notars

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Die Belehrung des rechtsuchenden Publikums gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Notars im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Die Pflicht, die an einer notariellen Beurkundung Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren, folgt aus 17 BeurkG. In zahlreichen Haftpflichtprozessen hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit die Anforderungen an den Notar beharrlich gesteigert und mit Hilfe der sogenannten erweiterten Belehrungspflicht weitergehende Amtspflichten statuiert. An dieser Rechtsprechung äußert der Autor Kritik und legt dar, daß ein richtiges Verständnis des Umfangs der regelmäßigen Belehrungspflicht ( 17 BeurkG) die in ihren Voraussetzungen nicht klar begrenzbare sogenannte erweiterte Belehrungspflicht entbehrlich macht. Neben einer umfassenden Darstellung der Belehrungspflichten beinhaltet die Arbeit eine kritische Analyse der nach Ansicht der Rechtsprechung zu belehrenden Personenkreises.

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Die sogenannte erweiterte Belehrungspflicht des Notars, Jürgen Allerkamp

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Erscheinungsdatum
1990
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