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Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Zivilprozess, insbesondere bei der Zeugenvernehmung
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Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist zwar als Grundsatz des Zivilprozesses anerkannt, aber die ZPO selbst läßt insoweit durchaus innere Brüche erkennen. Hinzu kommt, daß in manchen Bereichen durch die Interpretation des geltenden Rechts Wege eingeschlagen werden, die letztlich von der Unmittelbarkeit wegführen. Die vorliegende Studie bemüht sich, durch die Einbeziehung der unterschiedlichen Problemstellungen, wie sie sich bei den gesetzlichen Ausnahmen ergeben, diesen Grundsatz zu betonen. Die Berücksichtigung der verschiedenen Verfahrensordnungen (ZPO, StPO, FGG), der Vergleich mit dem griechischen Recht sowie der Blick auf Aspekte der Aussagepsychologie und der Vernehmungstechnik bieten Überlegungen zur weiteren Fortentwicklung.
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1990
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