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Unfreie Benutzung und Zitierfreiheit bei urheberrechtlich geschützten Werken der Musik
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«Unfreie Benutzung» und «Zitierfreiheit» stehen sich im Urheberrecht der Musik auf den ersten Blick als nur schwer vereinbare Begriffe gegenüber. Eine an der allgemeinen Systematik des Urheberrechts und am jeweiligen Normzweck orientierte Auslegung der Tatbestände des sogenannten Melodienschutzes ( 24 Abs. 2 UrhG) und des Musikzitats ( 51 Ziff. 3 UrhG) ist daher geboten. Vor dem Hintergrund neuer künstlerischer und technischer Entwicklungen wird die Frage beantwortet, wann die Verwendung «fremder Musik» von der Zustimmung des benutzten Urhebers abhängt und wann nicht. Erreicht werden soll ein Ausgleich zwischen dem Interesse an einem umfangreichen Schutz für die kompositorische Arbeit und dem Prinzip der künstlerischen Freiheit.
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1990
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