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Die Anwendung der Jugendstrafe
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Im Mittelpunkt des geltenden Jugendstrafrechts steht die Erziehung des Täters. Dies gilt nach der gesetzgeberischen Konzeption auch für die Jugendstrafe. Andererseits ist Jugendstrafe Kriminalstrafe und somit traditionell vergeltungsorientiertes Sanktionsmittel. Bei der Anwendung von Jugendstrafe führt dies zu einer Antinomie der Strafzwecke «Erziehung» und «Vergeltung». Gegenstand der Untersuchung ist zum einen die dogmatische Lösung dieses Zielkonflikts bei den beiden Alternativen zur Anwendung von Jugendstrafe gemäß 17 Abs. 2 JGG. Zum anderen wird anhand der Strafverfolgungsstatistiken der Jahre 1977 bis 1986 die in der Gerichtspraxis herrschende Handhabung der Jugendstrafe dargestellt.
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1990
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