Ruhe und Ordnung in der Schweiz
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Die Kantone und der Bund können, um die innere Ordung zu gewährleisten, notfalls militärische Truppen einsetzen. Solche Einsätze der Armee, wie sie seit der Gründung des schweizerischen Bundesstaates nicht selten vorgekommen sind, stützen sich auf verschiedene Bestimmungen der Bundesverfassung. Wer aber zeichnete jeweils für die Aufgebote verantwortlich, nach welchen Grundsätzen und Vorschriften entledigten sich die Truppen ihrer heiklen Aufgabe, wie löste man das Zusammenspiel zwischen zivilen und militärischen Entscheidungsträgern? Die Arbeit beantwortet solche und ähnliche Fragen mit Blick auf die Zeit von 1848 bis 1939. Aktualität gewinnt das Werk aus der Tatsache, dass der Ordnungsdienst nicht nur in der Vergangenheit ein heikles Thema gewesen ist. Er ist nach wie vor häufiger Streitpunkt in militärpolitischen Debatten und vermutlich heute umstrittener den je.