Ius supremum Maydeburgense castri Cracoviensis 1356 - 1794
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Die wenigen Forschungen zum Oberhof des deutschen Rechts auf der Burg zu Krakau haben sich bisher fast ausschließlich auf die Anfangsphase des 1356 gegründeten und bis Ende des 18. Jhs. ununterbrochen tätigen Gerichts konzentriert. In seiner Gesamtdarstellung würdigt der Krakauer Rechtshistoriker Ludwik Lysiak erstmals auch die nahezu unbekannte Blütezeit dieser Appellationsinstanz: Im 15.,16. und 17. Jh. entschied das Gericht über Klagen aus einem Gebiet, das fast die Hälfte des Königreichs Polen umfaßte, und nahm so eine Schlüsselstellung für die Geschichte des deutschen Rechts im alten Polen ein. Die Quellengrundlage des Buches bilden die fast vollständig erhaltenen Gerichtsbücher, Akten und Urkunden aus dem Archivbestand des Oberhofs, die sich heute im Krakauer Staatsarchiv befinden. Auf ihrer Grundlage hat der Verfasser im großen Rahmen der altpolnischen Gerichtsverfassung die Entstehung des Gerichts, seine Personal- und Organisationsstruktur sowie Zuständigkeit und Tätigkeit in den fast viereinhalb Jahrhunderten seines Bestehens dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Beziehungen des Oberhofs zu den Krakauer Stadtbehörden geschenkt, deren Verschlechterung seit dem 16. Jh. auf den Untergang des Gerichts nicht ohne Einfluß blieb.