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Tatschuld im Strafvollzug
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Unterschiedliche Tatschuld führt in der gegenwärtigen Vollzugspraxis zur unterschiedlichen Ausgestaltung des Strafvollzugs. Mit weitgehender Billigung der Rechtsprechung wird die Gewährung und Versagung von Vollzugslockerungen von der Schuldschwere abhängig gemacht. Diese Rechtsprechung stößt in der Wissenschaft überwiegend auf Kritik. Die Arbeit beleuchtet die umstrittene Vollzugspraxis aus der Perspektive der Strafzwecklehre, des Strafvollzugs- und Verfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht der Zielkonflikt zwischen Resozialisierung und gerechtem Schuldausgleich.
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1990
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