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Verfassungsgerichtsbarkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg
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Wie in den meisten anderen Bundesländern wurde in Hamburg ein Landesverfassungsgericht, das Hamburgische Verfassungsgericht, geschaffen, um im Bereich des Landesrechts und der Landesverfassung auftretende Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Die vorliegende Arbeit legt unter Heranziehung der geschichtlichen Ursprünge der Verfassungsgerichtsbarkeit in Hamburg und unter vergleichender Betrachtung der Regelungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene die Organisation, die Zuständigkeit und das Verfahren des Hamburgischen Verfassungsgerichts dar. Die Rechtsprechung des Gerichts wird zur Darstellung des Eigenverständnisses des Gerichts berücksichtigt.
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1991
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