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Die völkerrechtliche Stellung des Memelgebietes
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Über die Rechtslage des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist inzwischen eine nahezu unüberschaubare Anzahl an wissenschaftlichen Arbeiten erschienen. Dies gilt nicht für die Gebiete, die das Deutsche Reich nach dem 31. Dezember 1937 bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges erworben hat. Bei diesen Gebieten handelt es sich um Österreich im Jahre 1938, um die sudetendeutschen Gebiete, das sogenannte Protektorat Böhmen und Mähren, das Memelgebiet und Danzig, sämtlich im Jahre 1939. Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, die völkerrechtliche Stellung des schon nahezu vergessenen Memelgebietes darzulegen.
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1991
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