Der Gesetzestatbestand der Rückstellungen im Bilanzsteuerrecht
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Die vorliegende Untersuchung entfaltet den Gesetzestatbestand der Rückstellungen aus steuerjuristischer Sicht. Über die Erörterung der Merkmale des handelsrechtlichen Rückstellungsbegriffs gelangt der Verfasser zu den steuerbilanzrechtlichen Voraussetzungen des Rückstellungstatbestandes. Der nach 249 HGB n. F. erweiterte handelsrechtliche Rückstellungsbegriff läßt nebeneinander Verbindlichkeits- und Aufwandsrückstellungen zu. Steuerbilanzrechtlich dürfen hingegen nur für solche ungewissen Verbindlichkeiten Rückstellungen gebildet werden, denen eine Außenverpflichtung zugrunde liegt. Dabei müssen die wirtschaftlich wesentlichen Merkmale des Verpflichtungstatbestandes verwirklicht sein. Das Merkmal der wirtschaftlichen Entstehung konkretisiert insoweit das allgemeine Prinzip der Besteuerung nach der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit.