Soziale Selbstbestimmung und individuelle Verantwortung
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Hugo Sinzheimer gilt als Begründer des kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland. In der Verfassungsgebenden Nationalversammlung von Weimar 1919 nahm er eine führende Rolle ein und war maßgeblich an der Formulierung der Artikel der Wirtschaftsverfassung beteiligt. Die Garantie der Tarifautonomie und der Entwurf eines Rätesystems entsprangen seiner Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Sinzheimer sah in der Rechtsetzung ein Instrument zur gesellschaftlichen und politischen Reform im Sinne eines marxistischen Humanismus. Die vorliegende politische Biographie betrachtet die Rekonstruktion seines Werkes vor dem Hintergrund der politisch-sozialen Entwicklung der Weimarer Republik. Dabei stehen politikwissenschaftliche Fragestellungen im Vordergrund, vor allem die Analyse der institutionellen Reformvorschläge.