Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch für den Kanton Aargau
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Kurz nach der territorialen und politischen Vereinheitlichung des Kantons Aargau im Jahre 1803 wurden erste Bestrebungen unternommen, das bürgerliche Recht zu vereinheitlichen. Die Arbeiten an einem bürgerlichen Gesetzbuch - getragen von verschiedenen Personen und diverse Male unterbrochen - dauerten ca. 50 Jahre und mündeten in eine Kodifikation des gesamten Privatrechtes. Die Arbeit versucht, das Entstehen dieser Kodifikation sowie das Ergebnis in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu stellen und nach allfälligen Beziehungen zur sozialen, wirtschaftlichen und politischen Wirklichkeit zu fragen. Im Zentrum stehen sodann die Begriffe «Rechtssubjekt» und «Rechtsgleichheit» sowie Ausgestaltung und Funktion des Eigentums- und Vertragsrechtes.