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Recht und Praxis bei der Bekämpfung illegaler Arbeitnehmerüberlassung

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Das gewerbsmäßige Überlassen von Arbeitskräften ist seit 1972 gesetzlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Zahl der legalen, d. h. nach dem AÜG konzessionierten Verleihunternehmen hat sich seitdem vervielfältigt. Neben der gesetzlich zulässigen Arbeitnehmerüberlassung hat sich im Schatten des AÜG ein nicht mehr überschaubarer grauer Markt mit illegal tätigen Verleihern herausgebildet. Die vorliegende rechtstatsächliche Untersuchung zeigt auf, daß die illegale Arbeitnehmerüberlassung deshalb möglich ist, weil geeignete Regelungsmechanismen und verwaltungsmäßige Voraussetzungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das AÜG fehlen. Nach einer allgemeinen Einführung in die Thematik folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der praktisch besonders relevanten Werksvertragsproblematik. In diesem Zusammenhang wird verdeutlicht, welche Anwendungsschwierigkeiten die rechtlich scheinbar eindeutige Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber anderen rechtlichen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes bereitet. Dem folgt eine detaillierte Darstellung der Regelungen sowie institutionellen Vorkehrungen und Verfahren zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Eine Untersuchung der Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte, illegaler Arbeitnehmerüberlassung entgegenzuwirken, bildet den Abschluß der Arbeit.

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1991

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