Ethik-Kommissionen - Vorrecht der Ärztekammern?
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Die Neulandmedizin (Medizin, die in klinischen Studien v. a. neue Behandlungsmethoden am Menschen testet) unterzieht sich seit Jahren der interdisziplinären Beratung durch Ethikkommissionen. Seit 1988 verweist die Muster-Berufsordnung den forschenden Arzt zwingend an die Ethik-Kommissionen der Ärztekammern und medizinischen Fakultäten - Instanzen, die nach Maßgabe des öffentlichen Rechts und nach transparenten Kriterien personell besetzt sind. Dieses Buch liefert als brisantes Rechtsgutachten Argumente für die öffentliche Diskussion und für derzeit anhängige Anhörungsverfahren: Eine satzungsmäßige Verankerung der ausschließlichen Zuständigkeit von Ethik-Kommissionen im Bereich der Ärztekammern dient, so das Fazit des Plädoyers, dem Gemeinwohl. Die freien, keiner öffentlichen Aufsicht unterworfenen Ethik-Kommissionen verlören durch die neue Regelung mehr oder weniger ihr Tätigkeitsfeld. Über die detaillierten juristischen Begründungszusammenhänge hinaus (vor allem Grundsatzpositionen des Bundesverfassungsgerichts werden einbezogen) bietet das Buch eine umfassende Darstellung der geschichtlichen Entwicklungslinien, Prüfungsmaßstäbe und praktischen Funktionen der bestehenden Ethik-Kommissionen. Ein ausführlicher Anhang mit den maßgebenden Texten zur Tätigkeit der ethischen Instanzen erhöht den (Gebrauchs-)Wert des Buches zusätzlich.