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Die geläufigste Variante der Betriebsaufspaltung ist die Aufspaltung eines bisher einheitlichen Unternehmens in eine Besitz- (oft Personen-) und in eine Betriebsgesellschaft (meistens GmbH). Hauptmotiv ist dabei die Haftungsbeschränkung, und nicht selten wird versucht, das ganze Unternehmerrisiko auf die Gläubiger der Betriebs-GmbH abzuwälzen, wogegen sich zwar starke, geschäftsgewandte, nicht aber die kleineren Gläubiger wehren können. Entgegen einer bisher weit verbreiteten Meinung ist der Autor jedoch der Ansicht, daß die Betriebsaufspaltung als Instrument der Haftungsbeschränkung nur bedingt geignet ist. Er zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen es in der Insolvenz der Betriebsgesellschaft zu einer Auffüllung der Haftungsmasse durch Inanspruchnahme der Besitzgesellschaft kommen kann. Im Mittelpunkt steht dabei die Behandlung des Anlagevermögens der Besitzgesellschaft als kapitalersetzende Sachnutzung. Zu den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgeproblemen, über die nach wie vor heftig gestritten wird, trägt die Arbeit durch neue Anregungen bei. Bei der Diskussion der konzernrechtlichen Haftungsgrundsätze wird im Gegensatz zur bisherigen Diskussion, die von einem qualifizierten faktischen Unterordnungskonzern ausgeht, die Frage der Haftung im faktischen Gleichordnungskonzern aufgegriffen.
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Der Gläubigerschutz bei der typischen Betriebsaufspaltung, Tim Drygala
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1991
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- Titel
- Der Gläubigerschutz bei der typischen Betriebsaufspaltung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Tim Drygala
- Erscheinungsdatum
- 1991
- ISBN10
- 3814516095
- ISBN13
- 9783814516097
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die geläufigste Variante der Betriebsaufspaltung ist die Aufspaltung eines bisher einheitlichen Unternehmens in eine Besitz- (oft Personen-) und in eine Betriebsgesellschaft (meistens GmbH). Hauptmotiv ist dabei die Haftungsbeschränkung, und nicht selten wird versucht, das ganze Unternehmerrisiko auf die Gläubiger der Betriebs-GmbH abzuwälzen, wogegen sich zwar starke, geschäftsgewandte, nicht aber die kleineren Gläubiger wehren können. Entgegen einer bisher weit verbreiteten Meinung ist der Autor jedoch der Ansicht, daß die Betriebsaufspaltung als Instrument der Haftungsbeschränkung nur bedingt geignet ist. Er zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen es in der Insolvenz der Betriebsgesellschaft zu einer Auffüllung der Haftungsmasse durch Inanspruchnahme der Besitzgesellschaft kommen kann. Im Mittelpunkt steht dabei die Behandlung des Anlagevermögens der Besitzgesellschaft als kapitalersetzende Sachnutzung. Zu den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgeproblemen, über die nach wie vor heftig gestritten wird, trägt die Arbeit durch neue Anregungen bei. Bei der Diskussion der konzernrechtlichen Haftungsgrundsätze wird im Gegensatz zur bisherigen Diskussion, die von einem qualifizierten faktischen Unterordnungskonzern ausgeht, die Frage der Haftung im faktischen Gleichordnungskonzern aufgegriffen.