Forderungsabtretung als Sicherungsmittel im deutschen und koreanischen Recht
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Die Wirtschaft arbeitet heute weitgehend mit Krediten, die durch Abtretung künftiger Forderungen des Kreditnehmers gesichert werden. Die Formen der Forderungsabtretung als Sicherungsmittel sind Globalzession, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Factoring. Die gesetzlichen Grundlagen der Forderungsabtretung unterscheiden sich im deutschen und koreanischen Recht sehr stark. Während Forderungen in deutschem Recht mit Hilfe von der stillen Zession als Sicherungsmittel eine große Rolle spielen, werden sie nach koreanischem Recht durch den Wechseldiskont in der Kreditpraxis verwendet. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Institut der Sicherungsabtretung darzustellen, den Meinungsstand zu den einhergehenden Rechtsproblemen zu erläutern und schließlich die Sicherungsabtretung mit den verwandten Instituten des koreanischen Rechts zu vergleichen.