Baurecht für die kommunale Praxis
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Durch das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Bau- und Raumordnungsgesetz ist das Städtebaurecht des Bundes wieder in einheitlicher Form im Baugesetzbuch zusammengefaßt worden. Der sogenannte Baurechtskompromiß in seinem städtebaurechtlichen Teil wurde in fortentwickelter Form in das Baugesetzbuch integriert. Das private Baurecht hat insbesondere im Bereich des Vergaberechts aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben gravierende Änderungen mit Auswirkungen auf alle öffentlichen Vergabestellen, aber auch einen Großteil der privaten Beschaffungsstellen, erfahren. Der Rechtsschutz der Bieter ist verstärkt worden, und eine neue Verdingungsordnung, die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), ist Ende 1997 in Kraft getreten. Die dritte Auflage dieses bewährten Standardwerkes stellt die gesamte Materie des öffentlichen und privaten Baurechts sowohl in seinen Grundlagen als auch in seinen Verfahrensschritten und wesentlichen Inhalten in klarer Form dar. Der Leitfaden ist eine praxisnahe Orientierungshilfe für die mit dem Städtebaurecht und dem privaten Baurecht befaßten Kommunen, Investoren, Bürger und Planer.