Das bremische Höfegesetz
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Die Ursprünge der Vererbung von Höfen liegen im jahrhundertealten regionalen Gewohnheitsrecht. In Bremen wurde die geschlossene Vererbung des Hofes vom Vater auf einen Sohn mit Beginn der Bauernbefreiung am Anfang des 19. Jahrhunderts kodifiziert. Anderenfalls wäre der Hof entsprechend des allgemeinen Erbrechts wie in anderen Regionen im deutschsprachigen Raum real geteilt worden. Die Arbeit stellt in einem historischen Teil die Entwicklung des bremischen bäuerlichen Erbrechts vom 17. Jahrhundert bis in unsere Zeit dar. Berücksichtigung finden auch die geographischen, landwirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Rahmenbedingungen. Der zweite Teil enthält eine systematische Darstellung des Bremischen Höfegesetzes. Dabei werden insbesondere Bezüge zu den übrigen Höfegesetzen in Deutschland und zum allgemeinen Erbrecht hergestellt.