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Presse- und Rundfunkfreiheit

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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe beschlagnahmte als Folge der Brokdorfdemonstrationen - Straftatsverdacht nach 125, 125a, 212, 22, 23 und 340 StGB - selbstrecherchiertes Filmmaterial, welches nicht gesendet worden war. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht ab; die derzeitige Rechtslage sei verfassungsgemäß, insbesondere sei kein Verstoß gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit gegeben. Ziel dieser Arbeit ist es, mit Hilfe eines Rechtsvergleichs - Schweiz, Österreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Schweden, England, Frankreich und die Niederlande - festzustellen, ob die seitens der Presse an dieser Entscheidung geübte Kritik berechtigt war und ob die derzeitigen Reformbestrebungen in der Sache zu einem anderen Ergebnis führen würden.

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1992

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