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Sportförderung und Sportförderungsrecht als Staatsaufgabe

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Das Politikfeld «Sport» findet in der Verfassung keine direkte Erwähnung. Dennoch fördert die öffentliche Hand den Leistungs- wie auch Breitensport jährlich mit mehreren Milliarden DM. Die Rechtslehre und die Rechtsprechung nimmt sich nur sehr vereinzelt dieses Themenbereiches an. Neben den von den «Sportliteraten» allgemein aufbereiteten rechtlichen Grundlagen beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung insbesondere mit Art. 5 GG. Das verfassungsrechtliche Verständnis von Kunst und Sport wird stellvertretend an den Beispielen Tanzsport und Bühnentanz aufbereitet.

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Sportförderung und Sportförderungsrecht als Staatsaufgabe, Volker Thom

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1992
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