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Neue Chancen für geschiedene Frauen?

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Seit dem 1.7.1977 können Frauen (und Männer) aus gescheiterten Ehen unter bestimmten Voraussetzungen mit Unterhalt vom (Ex-) Ehepartner eine verpaßte Ausbildung nachholen oder berufliche Nachteile durch Fortbildung oder Umschulung ausgleichen ( 1575 BGB). Werden nun mit Hilfe dieses und anderer Unterhaltsansprüche neue Chancen für geschiedene und getrenntlebende Frauen eröffnet, sind die ehelichen Nachteile einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung bei der Rückkehr ins Erwerbsleben wettzumachen? Die Frage muß aufgrund der Ergebnisse dieser repräsentativen Untersuchung über die Rechtspraxis am Familiengericht Berlin (West) verneint werden. Ehegattenunterhalt zur Qualifizierung hat im Scheidungsalltag großen Seltenheitswert. Dies liegt u. a. am engen Zuschnitt der einschlägigen Norm(en) und am privatrechtlichen Charakter von Ehegattenunterhalt überhaupt. Die wirksamere Alternative wäre daher die sozialrechtliche Unterstützung nachehelicher Qualifizierungen. Aber auch die existierenden Förderungsansprüche gemäß AFG und BAföG sind unzureichend und gehen an den legitimen Qualifizierungsbedürfnissen von Frauen nach einer «Familienphase» vorbei, sollten also künftig erweitert werden. Allerdings zeigen Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Wiedereingliederungsforschung, daß individuelle Qualifizierung Frauen nicht in gleichem Maße wie Männern zu einer gesicherten und zufriedenstellenden Berufsexistenz verhilft.

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1992

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