Die Rechtsstellung des erbrechtlichen Anwärters vor und nach dem Erbfall
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Im Zuge fortschreitender Kommerzialisierung erlangt die Verwertung künftiger Rechtspositionen immer mehr Bedeutung. So ist die Lehre vom Anwartschaftsrecht insbesondere im Sachenrecht längst anerkannt. Die vorliegende Arbeit stellt die im Erbrecht vorkommenden Anwärterpositionen ausführlich dar. Dabei werden nicht nur die vor Eintritt des Erbfalls, sondern auch die besonders aufgrund letztwilliger Bestimmungen nach Eintritt des Erbfalls in der Praxis auftretenden Rechtsstellungen erbrechtlicher Anwärter eingehend behandelt und ihre rechtliche Verwertbarkeit ausführlich dargestellt. Die für den künftigen Erben und andere erbrechtliche Anwärter gegebenen Dispositionsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Die Feststellung der rechtlichen Befugnisse des erbrechtlichen Anwärters werden dabei unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten kritisch betrachtet.