Druckprivileg und Urheberrecht im Herzogtum Nassau
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Das Urheberrecht ist ein recht junges Rechtsgut, dessen Wurzeln im 19. Jahrhundert liegen. Das zwischen den Flüssen Rhein, Main, Lahn, Dill und Sieg gelegene Herzogtum Nassau hat mit dem «Edikt über die Preßfreiheit vom 4./5. Mai 1814» Beispiel gegeben für den Schutz der Rechte von Autoren und Verlegern gegen Nachdruck. Hierdurch wurde die vorher übliche Privilegienpraxis überwunden und die Vorzensur abgeschafft. Von Bedeutung war die damit verbundene Trennung von Zensur und Privileg. Das kleine Herzogtum Nassau ist damit der allgemeinen Entwicklung in Deutschland weit vorausgeeilt; erst 1834 erfolgte auf den Wiener Konferenzen ein vergleichbarer Bundesbeschluß. Eine weitere herausragende Regelung durch das Edikt bestand im Schutz nicht nur nassauischer, sondern aller in deutscher Sprache geschriebener Werke. Für die Darstellung der Vorarbeiten zum Edikt sowie dessen Anwendung in der Praxis stützt sich der Autor auf bisher unveröffentlichtes handschriftliches Aktenmaterial.