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Die Erfüllungsverweigerung im deutschen und im UN-Kaufrecht
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Das UN-Kaufrecht ist am 1.1. 1988 in Kraft getreten. Für die Bundesrepublik erlangte es seit dem 1. Januar 1991 Geltung. Die Übernahme dieses weitgehend auf den beiden Haager Kaufgesetzen, EAG und EKG, aufbauenden international einheitlichen Kaufrechts durch die Bundesrepublik bringt die Frage mit sich, inwieweit zum deutschen Kaufrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, auf die sich der deutsche Handelsverkehr einstellen muß. Anhand der Problematik der Erfüllungsverweigerung beschäftigt sich die vorliegende Arbeit damit, solche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in rechtsvergleichender Darstellungsweise herauszugreifen. Dabei werden stets kontinental-europäische und anglo-amerikanische Elemente aufgegriffen.
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1992
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