Die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug unter besonderer Berücksichtigung der Gefangenen im freien Beschäftigungsverhältnis
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Die Arbeit stellt die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug dar und zeigt die tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede zwischen der Gesundheitsfürsorge innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges. Sie geht insbesondere der Frage nach, ob der Gefangene im freien Beschäftigungsverhältnis einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf eine freie Arztwahl und die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Ebenso werden die Auswirkungen des Gesundheits-Reformgesetzes auf den Strafvollzug untersucht. Gesetzlich definiertes Ziel des Vollzuges ist es, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zu den wichtigsten Thesen der Arbeit gehört die Annahme, daß sich dieses Ziel mit Hilfe eines Vertrauensvorschusses seitens der Vollzugsverwaltung am besten erreichen läßt. Unter Berücksichtigung dieser These werden rechtspolitische Perspektiven erörtert.