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Europäische Gemeinschaften und Kompetenzverluste der deutschen Länder

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Die Frage der Kompetenzverluste der deutschen Länder durch die fortschreitende europäische Integration hat erneut an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinschaftsverträge und die Rechtsetzung der Gemeinschaftsorgane begrenzen die den deutschen Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesenen Kompetenzbereiche. Zwar sind Kompetenzbegrenzungsmechanismen auf der europäischen wie auch der innerstaatlichen Ebene vorhanden, doch reichen diese nicht aus, um klare Grenzziehungen zwischen europäischen und innerstaatlichen Rechtsetzungsbefugnissen zu ermöglichen. Den deutschen Ländern werden, da nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, lediglich Mitsprache- und Informationsrechte in einigen europäischen Gremien eingeräumt. Ansonsten sind sie auf die Information durch den Bund angewiesen, die durch bestimmte Verfahren institutionalisiert worden ist. Diese Verfahren reichen jedoch nicht aus, um die von den deutschen Ländern immer wieder geforderte Kompensation der eingetretenen Kompetenzverluste zu bewirken.

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1992

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