Kanalsanierung und Grundwasserschutz
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Die Sanierung schadhafter öffentlicher und privater Kanalisationen ist eine der bedeutsamen umweltbezogenen Aufgabenstellungen im kommunalen Bereich. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf die Darstellung der sanierungsrelevanten Rechtsfragen. Zunächst gibt der Autor, ausgehend von der Rechtslage in Niedersachsen, eine Einführung in das Recht der Abwasserbeseitigung. Daran schliesst sich eine Darstellung der speziellen wasser-, bau- und satzungsrechtlichen Betreiberpflichten für Kanalisationen an. Hier wird aufgezeigt, dass für alle Abwasserleitungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken das Gebot der permanenten Dichtheit und Druckfestigkeit gilt und daß auch bei älteren Leitungsnetzen keine geringeren Anforderungen gestellt werden. Im folgenden ordnungsrechtlichen Teil werden die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Wasserbehörde gegen schadhafte Kanalisationen, insbesondere die in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen, dargestellt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Behörden bei entsprechenden Grundwassergefährdungen und der Geltung des strengen Besorgnismaßstabs zum Einschreiten gegen undichte Stellen im Kanalnetz verpflichtet sind und dieser Handlungspflicht in angemessenen Fristen nachzukommen haben. Darüber hinaus drohen bei mangelnder Unterhaltung von Kanalisationen auch öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche anderer Gewässerbenutzer, wenn diese das Grundwasser nicht mehr in der bisherigen Weise nutzen können.