Kultur - Kulturbegriff - Kulturdenkmalbegriff
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Der Kulturdenkmalbegriff als Zentralbegriff des gesamten Denkmalschutzrechtes wird von den Landesdenkmalschutzgesetzen nicht definiert. Hiervon ausgehend ist es Zielsetzung der Arbeit, auf der Basis einer umfangreichen Untersuchung der in den Kulturwissenschaften vorhandenen Kulturbegriffskonzepte den juristischen Kulturdenkmalbegriff inhaltlich zu präzisieren und zu konkretisieren. Methodisch erfolgt die Konkretisierung auf der Basis der strukturierten Rechtslehre, was zu einer doppelten Reduktion der außenrechtlich gewonnenen Erkenntnisse führt und den herkömmlichen zweitgliedrigen Kulturdenkmalbegriff um den Kulturbegriff im Sinne eines Korrektivs erweitert. Der so gewonnene polymorphe Kulturdenkmalbegriff erfährt einen besonderen Anwendungsfall bei dem bisher rechtswissenschaftlich kaum aufgearbeiteten Problem des Schutzes von Teilen von Gebäuden (Fassadendenkmalschutz).