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Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nach § 634 Abs. 2 BGB

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Das gesetzliche Werkvertragsrecht macht die Ausübung von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich von einer vorherigen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seitens des Bestellers abhängig. Lediglich in den Fällen des 634 Abs. 2 BGB ist dieses Verfahren entbehrlich. Da die Voraussetzungen des 634 Abs. 1 S. 1 BGB in der Praxis häufig nicht eingehalten werden, wächst der Bestimmung des 634 Abs. 2 BGB eine Schlüsselrolle zu. Die bisherige karge Analyse der Norm steht dazu in einem merkwürdigen Kontrast. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Grenzen abzustecken, die das Gesetz zwischen Nachbesserung und Gewährleistung zieht. Der Autor arbeitet im Rahmen einer Konkretisierung der Voraussetzungen des 634 Abs. 2 BGB typische Umstände heraus, die den Besteller berechtigen, sofort zu den Gewährleistungsansprüchen überzugehen.

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1993

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