Die Auswirkungen der Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftsorganen
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In der Praxis wird den Auswirkungen der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die Rechtsverhältnisse der Gesellschaftsorgane zu wenig Beachtung geschenkt. Das kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den bisherigen Organmitgliedern führen, wie Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung zeigen. In dieser Arbeit werden die Auswirkungen der Umwandlung auf die organisationsrechtliche und die dienstvertragliche Stellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates untersucht. Damit soll eine Hilfestellung gegeben werden, um Risiken bei der organisationsrechtlichen und vertraglichen Gestaltung von Umwandlungen zu vermeiden.
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Die Auswirkungen der Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftsorganen, Gernot Schmalz-Brüggemann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1993
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- Titel
- Die Auswirkungen der Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftsorganen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Gernot Schmalz-Brüggemann
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1993
- ISBN10
- 363146293X
- ISBN13
- 9783631462935
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- In der Praxis wird den Auswirkungen der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die Rechtsverhältnisse der Gesellschaftsorgane zu wenig Beachtung geschenkt. Das kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den bisherigen Organmitgliedern führen, wie Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung zeigen. In dieser Arbeit werden die Auswirkungen der Umwandlung auf die organisationsrechtliche und die dienstvertragliche Stellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates untersucht. Damit soll eine Hilfestellung gegeben werden, um Risiken bei der organisationsrechtlichen und vertraglichen Gestaltung von Umwandlungen zu vermeiden.