Unfallflucht bei eindeutiger Haftungslage?
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Ein leichter Blechschaden beim Ausparken oder ein verbogenes Verkehrsschild: ein Unfall der jedem täglich passieren kann. Dem Verkehrsteilnehmer stellt sich nun die Frage, wie er sich zu verhalten hat, um nicht mit dem Strafgesetzbuch ( 142) in Konflikt zu geraten. Muß er nach Ablauf der erfolglosen Wartezeit sogleich die Polizei aufsuchen oder reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs aus? Anhand einer aufklebbaren Schadensmeldung versucht die vorliegende Arbeit im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben, dem Verkehrsteilnehmer eine klar verständliche Lösung anzubieten. Neben bestehenden Reformvorschlägen und verfassungsrechtlicher Kritik wird dabei insbesondere die Feststellungsrelevanz der Trunkenheit im Rahmen des 142 StGB behandelt.