Die Schuldtilgung nach den §§ 366, 367 BGB
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Bei der Verrechnung unzureichender schuldnerischer Leistungen spielen die Vorschriften der 366, 367 BGB in der Rechtspraxis eine bedeutsame Rolle. Die vorliegende Arbeit enthält unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Literatur eine kritische Auseinandersetzung mit den einzelnen Strukturmerkmalen dieser Bestimmungen sowie deren Anwendungsbereich. Dabei wird verdeutlicht, daß die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, in den 366, 367 BGB einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Schuldner und Gläubiger zu schaffen, häufig nur noch über eine Erweiterung des Wortlautes erreicht werden kann. Basierend auf dieser Erkenntnis, schließt die Arbeit mit dem Versuch einer Neufassung der genannten Bestimmungen ab.