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Das ambulante Pflegerechtsverhältnis als Modell eines Sozialrechtsverhältnisses
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Über die Pflege behinderter und alter Menschen wird zunehmend heftig gestritten. Dabei geht es zumeist nur um die Finanzierung, nicht um die zugrundeliegenden Strukturen. Die vorliegende Studie konzentriert sich auf die ambulante Pflege, die bislang nicht auf die ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse untersucht wurde. Ausführlich wird in der Arbeit das Wunsch- und Wahlrecht der pflegebedürftigen Menschen diskutiert. Anstelle des überholten paternalistischen Konzepts von Pflege, das auch die heutige Rechtsprechung noch prägt, wird so ein Verständnis von Pflege gesetzt, in dem die behinderten und alten Menschen als Rechtssubjekte wahrgenommen werden.
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1994
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