Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz
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Das am 3.10.1990 in Kraft getretene Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfe, sieht für die Abschnitte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege- und Einrichtungen, umfangreiche Vorbehalte und Ermächtigungen zum Erlaß von Landesrecht vor. Thüringen hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und das Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz-KJHAG vom 12.01.1993 erlassen. Die vorliegende Textausgabe mit Erläuterungen wendet sich an alle mit Jugendhilfe befaßten Behörden und freien Träger im Lande. An eine konzentrierte und leicht verständliche Einführung in das SGB VIII folgen ausführliche Erläuterungen zum KJHAG. Schwerpunkte sind die Auslegung des juristischen Gehalts des KJHAG und seine praktische Umsetzung.