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Die Praxis der Geldstrafenvollstreckung

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Im Mittelpunkt kriminalpolitischer Diskussionen stand bis vor einiger Zeit traditionell die Freiheitsstrafe als eingriffsintensivstes Instrument des Strafrechts zur Sicherung der sozialen Ordnung. In den letzten Jahren nimmt - vor allem im Jugendstrafrecht - die Diskussion über Alternativen zum formellen Verfahren einen breiten Raum ein, hingegen fand die Geldstrafe, welche im allgemeinen Strafrecht die quantitativ wichtigste Rechtsfolge darstellt, bisher nur ein geringes empirisches Interesse. In den letzten Jahren ist jedoch eine zunehmende Zahl von Verurteilten zu beobachten, die wegen der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe mit dem Strafvollzug in Berührung kommen. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Implementation von regulativen Programmen am Beispiel der Geldstrafe. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung des Programms im Vollstreckungsverfahren.

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1994

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