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Sühne ohne Strafe
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Das Jugendgerichtsgesetz 1988 sieht erstmals die Möglichkeit vor, durch aktives Reueverhalten einer (weiteren) strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Modellversuche befassen sich schon mit einer Erweiterung des „außergerichtlichen Tatausgleichs“ auf erwachsene Straftäter. Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit diesen zivil-, verfahrens- und sozialrechtlichen Fragen. Es soll im Wesentlichen keine wissenschaftlichen Maßstäbe setzen, sondern dem in der Konfliktregelung praktisch Tätigen Gelegenheit geben, sich einen Überblick der rechtlichen Situation des Täters und des Opfers zu verschaffen.
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1993
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