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Diversion als Ausweitung sozialer Kontrolle?

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Mit dieser sozialwissenschaftlichen Abhandlung wird eine empirische Studie über ein Diversionsprogramm dargestellt, das in Kooperation von Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendamt in Bielefeld existiert. Es geht dabei um die Frage, ob dieses Diversionsprogramm zu einer 'Ausweitung sozialer Kontrolle' führt. Diversionsprogrammen wird pauschal unterstellt, daß sie zu einer Ausweitung sozialer Kontrolle führen. Diese Negativzuschreibung wird aus den USA übernommen. Dort ist anhand vieler - obwohl nicht immer überzeugender - Studien eine Ausweitung sozialer Kontrolle festgestellt worden. Für die Bundesrepublik Deutschland ließen sich die Erfahrungen aus den USA bisher weder bestätigen noch falsifizieren. Zwar sind häufig die mit der Implementation von Diversionsprogrammen einhergehenden Veränderungen der Kontroll- und Sanktionspraxis beteiligter Justizbehörden beobachtet worden; angesichts bundesweiter Tendenzen zu vermehrten Einstellungen lassen sich aber keine Aussagen darüber treffen, ob mit der jeweiligen Population eines Diversionsprogramms der Trend zu vermehrten Einstellungen forciert oder gebremst wird. Um zu validen Aussagen zu kommen, ist es notwendig, geeignete quasi- experimentelle Kontrollgruppen-Designs mit angemessenen Analysemethoden anzuwenden. Dies ist bei den bisherigen empirischen Studien über Diversionsprojekte nicht geschehen. Für die vorliegende Studie wurde ein entsprechendes Design entwickelt. Um zu ermitteln, ob das Bielefelder Diversionsprojekt zu einer 'Ausweitung sozialer Kontrolle' führt, sind für Kontrollgruppen die entsprechenden Determinanten für die staatsanwaltschaftliche Entscheidung - dichotome Zielvariable: Einstellung vs. Anklage - errechnet worden. Auf der Basis der dann ermittelten statistischen Modelle wurde für die Modellpopulation die wahrscheinliche Entscheidung in einem formellen Verfahren prognostiziert. Es geht in dieser Studie um die Erklärung von Zusammenhängen und darüber hinaus vor allem um eine Prognose. In dieser spezifischen Fragestellung sind die zu erklärenden und zu prognostizierenden (abhängigen) Variablen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Diese abhängigen Variablen sind qualitativer bzw. diskreter Natur. Modelle zur Erklärung und Prognose von diskreten abhängigen Variablen sind in der empirischen Sozialforschung kaum verbreitet. Auf eine zufriedenstellende und verbreitete Einführung für Modelle mit diskreten abhängigen Variablen kann nicht verwiesen werden. Dies fährt dazu, daß eine ausführliche Einführung in 'diskrete Ergebnis-Modelle' zu einem abschließenden Bestandteil dieser Studie wurde.

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1994

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