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Ein Prototyp fur die Verlagerung der Arbeitgeberstellung auf abhangige Zwischenpersonen ist das mittelbare Arbeitsverhaltnis. Seine Zulassigkeit wird in diesem Werk untersucht. Das mittelbare Arbeitsverhaltnis ist ein Konzernverhaltnis. Es beruht auf einem Arbeitnehmeruberlassungsvertrag. Dieser ist ein nicht hochstpersonlich zu erfullender Arbeitsvertrag. Das mittelbare Arbeitsverhaltnis unterliegt dem AUG. Die Arbeitnehmeruberlassung erfolgt gewerbsmassig. Die Zwischenperson ist Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer zugleich. Dies beruht letztlich auf einer formalen Unternehmereigenschaft eines jeden Arbeitnehmers. Im Ergebnis ist das mittelbare Arbeitsverhaltnis im Regelfall durch das AUG verboten. Die derzeit vom BAG praktizierte Missbrauchskontrolle ist daher abzulehnen."
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Rechtsformzwang und mittelbares Arbeitsverhältnis, Hans-Jürgen Streicher
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- Erscheinungsdatum
- 1995
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