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Rangordnung der Gesetze
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Die Rangordnung der Gesetze ist eine durchgehende Strukturerscheinung des Rechts. Durch Rangordnung der Gesetze wird Macht begrenzt. Insbesondere die durch den Vorrang der Verfassung bewirkte Machtbegrenzung der einfachen Parlamentsmehrheit stabilisiert das Recht und setzt seiner Dynamisierung Grenzen. Rangordnung der Gesetze ermöglicht eine Schichtung selbständiger Träger öffentlicher Aufgaben mit Rechtsetzungsautonomie und zugleich dosierte Rechtseinheit durch Verteilung der Gesetzgebungsmaterien. Aus der Systematik einzelner Gesetze und aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetze resultieren differenzierte Rangordnungen unter den einzelnen Normen, die im Wege der systematischen Auslegung erfaßt werden können.
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1995
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