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Probleme eines europäischen Konkursübereinkommens

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Grenzüberschreitende Unternehmenstrukturen und intensiver Leistungsaustausch im europäischen Binnenmarkt fordern geradezu ein europäisch geregeltes Internationales Insolvenzrecht. Die - kurz dargestellte - nationale Rechtsordnung und -sprechung ist kein Ersatz für eine Ergänzung des EuGVÜ. In drei Jahrzehnten entstanden drei Entwürfe. Der Jüngste aus dem Jahr 1992 soll nach dem Willen des Deutschen Bundestages eigenständiges deutsches Kollisionsrecht ersetzen. Die unterschiedlichen Ansätze dieser Entwürfe sind Gegenstand dieser Arbeit. Ihre abweichenden Folgen für Gemeinschuldner, Gläubiger und Dritte ergeben sich aufgrund der Verschiedenheit der beteiligten Rechtsordnungen. Gezeigt wird dies vornehmlich an Beispielen aus dem britischen, deutschen, französischen und italienischen Insolvenzrecht. Em Ende steht ein alternativer Textentwurf.

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1995

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