Die massgebende Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsprozess
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Ziel der Untersuchung ist es, die für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes maßgebende Sach- und Rechtslage im Anfechtungsprozeß zu bestimmen. Aus den verfassungsrechtlichen Grundstrukturen und der Rechtsnatur des Verwaltungsaktes ergibt sich eine materiellrechtliche Lösung. Die maßgebende Sach- und Rechtslage richtet sich nach der äußeren und inneren Wirksamkeit des Verwaltungsaktes. Für die formelle Rechtswidrigkeit ist der Zeitpunkt der äußeren Wirksamkeit maßgebend, der Zeitraum der inneren Wirksamkeit ist entscheidend für die materielle Rechtswidrigkeit. Bezüglich letzterer können Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage zu einer nachträglichen Teilrechtswidrigkeit oder einer nachträglichen Teilrechtmäßigkeit führen.