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Das Strafrecht der Paulskirchenverfassung 1848/49

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In Kürze erlebt die Paulskirchenverfassung ihr 150-jähriges Jubiläum. Ein Grund, einen kritischen Blick auf die Entstehungsgeschichte der Verfassungsbestimmungen zu werfen. Die Verfasserin wählt den Teilbereich des Strafrechts. Gilt doch das Strafrecht noch heute als «Seismograph der Staatsverfassung». Durch Analyse der Normen, der Debatten und des Hintergrundmaterials wird aufgezeigt, daß liberale Ideen in einem weitaus größeren Maß prägende Kraft entfaltet haben, als bisher angenommen. Die umfassende Übernahme der Werte des Liberalismus weist die Verfassung als ein Kind ihrer Zeit aus. Das von ihr entwickelte Strafrecht spiegelt die Vorzüge und Nachteile des liberalen Staats-, Gesellschafts- und Menschenbildes wider.

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1995

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