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Der Richter als Ersatzgesetzgeber

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Hohe Gerichte, gerade das Bundesverfassungsgericht, beschränken sich heute vielfach nicht auf Streitentscheidungen im Einzelfall, sondern regeln ganze Rechtsgebiete: wie im Arbeitsrecht, wie im Steuerrecht. Schuld an dieser Verschiebung der Achse der Gewaltenteilung ist meist der Gesetzgeber, der sich seiner Regelungspflicht aus Konfliktscheu entzieht. Die Vorträge, die im Bundesverfassungsgericht gehalten wurden, beleuchten diesen verfassungsrechtlich zweifelhaften Sachverhalt. Die Kritik reicht bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik zurück. Gibt es einen gleitenden Übergang vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat? (E. W. Böckenförde) Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG), der Juristen aller Sparten angehören, nimmt sich (nach 1994) zum zweiten Male dieses für die Entwicklung unserer Verfassungsordnung erstrangig wichtigen Themas an. Es wird von Bundesverfassungsrichtern, Abgeordneten und Professoren in vielfacher Perspektive behandelt.

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