Der sachliche Schutzbereich des europäischen Patents
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Der Schutzbereich des europäischen Patents ist in Art. 69 EPÜ und in dem dazugehörigen Auslegungsprotokoll definiert. Diese Definition läßt jedoch Spielraum für verschiedene Interpretationen. Außerdem ist die patentrechtliche Tradition der verschiedenen Vertragsstaaten des EPÜ nicht einheitlich. Es besteht somit ein Bedarf für eine Vereinheitlichung. Diese Arbeit behandelt zunächst grundsätzliche Fragen zur Auslegung der Patentansprüche. Ferner werden die Rechtstraditionen der einzelnen Vertragsstaaten des EPÜ hinsichtlich der Feststellung des sachlichen Schutzbereichs unter Einschluß der rechtsgeschichtlichen Entwicklung kritisch dargestellt. Schließlich werden - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung der Äquivalente und des Teilschutzes - die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Patentverletzung herausgearbeitet.