Die Rechtsstellung des Betriebsarztes
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Die Institution des Betriebsarztes beruht auf der Überzeugung, daß eine Optimierung des Arbeitsschutzes neben hoheitlicher Kontrolle auch unternehmenseigene Aktivitäten voraussetzt, die ihrerseits eine kontinuierliche Beratung durch qualifizierte Spezialisten erfordern. Der Betriebsarzt hat allerdings eine Sonderstellung, weil sich sein gesetzlicher Auftrag zugleich an die Beschäftigten und ihre betriebliche Interessenvertretung richtet. Die kostenverursachende Funktion des Betriebsarztes begünstigt Konflikte mit dem Arbeitgeber. Infolge gesteigerter personeller und wirtschaftlicher Abhängigkeit ist vor allem der als Arbeitnehmer tätige Betriebsarzt der Gefahr sachwidriger Einflußnahme ausgesetzt. In diesem Werk wird die Tätigkeit des angestellten Betriebsarztes im Spannungsfeld Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Betriebsrat sowohl unter arbeitsrechtlichen wie arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchleuchtet. Konfliktpotentiale und Möglichkeiten zu ihrer Verringerung werden aufgezeigt.