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Zur Strafbarkeit des Therapeuten im Massregelvollzug bei fehlgeschlagenen Lockerungen

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Die Beurlaubung eines psychisch kranken Straftäters gehört heute zum Maßregelalltag. Begeht der Patient während eines solchen Urlaubs eine neue schwere Straftat, ist der Aufschrei in den Medien groß. Der Staatsanwalt prüft, ob auch der die Lockerung gewährende Therapeut strafrechtlich zu belangen ist. Über das Ausmaß dieses strafrechtlichen Risikos herrscht sowohl unter Juristen als auch unter dem Maßregelvollzugspersonal Unklarheit, was zu Verunsicherungen führt. Der Verfasser stellt die strafrechtliche Problematik in einen rechtsdogmatischen Rahmen und gibt Handlungshinweise an den entscheidenden Therapeuten. Im praktischen Ergebnis hält er das strafrechtliche Risiko des sorgfältig handelnden Therapeuten als gegen Null gehend.

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Zur Strafbarkeit des Therapeuten im Massregelvollzug bei fehlgeschlagenen Lockerungen, Rolf Grünebaum

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Erscheinungsdatum
1996
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