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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit 1948 zunehmende Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in ehemals internationalem Gewässer rechtlich legitimiert. Diese Entwicklung birgt die Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte, wie die zahlreichen Streitigkeiten über ausschließliche Wirtschaftszonen und übermäßige Festlandsockelansprüche zeigen. Die Gefahren für Industriestaaten, die auf freie Schifffahrtswege angewiesen sind, sind offensichtlich. Das Völkerrecht muss auf diese Bedrohungen reagieren und Mechanismen zur Vermeidung und Begrenzung zwischenstaatlicher Konflikte bereitstellen. Das System kollektiver Sicherheit und das Friedenssicherungsrecht können diese Herausforderungen nur begrenzt bewältigen. Daher hält das Völkerrecht auch im Rahmen des internationalen bewaffneten Konflikts Instrumente bereit, um militärische Gewalt zu regulieren. Während das ius in bello für Landkonflikte gut kodifiziert ist, sieht es für Seekriegsrecht und Neutralitätsrecht, die überwiegend aus dem Jahr 1907 stammen, anders aus. Diese Kodifikationen sind aufgrund technischer Entwicklungen nur bedingt wirksam. Da eine zukünftige Kodifizierung des Seekriegsrechts unwahrscheinlich ist, untersucht die vorliegende Arbeit die gewohnheitsrechtlichen und völkerrechtlichen Normen, die die Rechte und Pflichten der Kriegsparteien sowie der neutralen Staaten im internationalen bewaffneten Konfl
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Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg, Wolff Heintschel von Heinegg
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- Erscheinungsdatum
- 1995
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