Das Vertragsrecht des Wertpapierdarlehens
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Bei der Wertpapierleihe, die rechtlich als Sachdarlehen gem. 607 BGB zu qualifizieren ist, handelt es sich um ein im Ausland seit langem bekanntes Kapitalmarktinstrument. In Deutschland ist sie seit 1988 zu beobachten und von einem stetig wachsenden Marktwachstum gekennzeichnet. Zugleich sind erste Tendenzen zu einer Standardisierung des Marktes festzustellen. Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig die zivilrechtlichen Beziehungen der Beteiligten. Gegenstand ist dabei nicht nur das institutionelle System des DKV, sondern vor allem das Vertragsrecht der individuell vereinbarten Wertpapierleihgeschäfte, wie z. B. zwischen Banken untereinander oder zwischen Banken und (regelmäßig) institutionellen Marktteilnehmern vereinbart werden. Die Untersuchung des in diesem sogenannten «OTC-Geschäft» geltenden Vertragsrechts verfolgt auch das Ziel, der Praxis Anregungen zur kritischen Hinterfragung der oftmals ohne individuelle Prüfung verwandten Vertragsmuster zu geben.
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Das Vertragsrecht des Wertpapierdarlehens, Detlef Grimm
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1996
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- Titel
- Das Vertragsrecht des Wertpapierdarlehens
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Detlef Grimm
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1996
- ISBN10
- 3631487517
- ISBN13
- 9783631487518
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Bei der Wertpapierleihe, die rechtlich als Sachdarlehen gem. 607 BGB zu qualifizieren ist, handelt es sich um ein im Ausland seit langem bekanntes Kapitalmarktinstrument. In Deutschland ist sie seit 1988 zu beobachten und von einem stetig wachsenden Marktwachstum gekennzeichnet. Zugleich sind erste Tendenzen zu einer Standardisierung des Marktes festzustellen. Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig die zivilrechtlichen Beziehungen der Beteiligten. Gegenstand ist dabei nicht nur das institutionelle System des DKV, sondern vor allem das Vertragsrecht der individuell vereinbarten Wertpapierleihgeschäfte, wie z. B. zwischen Banken untereinander oder zwischen Banken und (regelmäßig) institutionellen Marktteilnehmern vereinbart werden. Die Untersuchung des in diesem sogenannten «OTC-Geschäft» geltenden Vertragsrechts verfolgt auch das Ziel, der Praxis Anregungen zur kritischen Hinterfragung der oftmals ohne individuelle Prüfung verwandten Vertragsmuster zu geben.