Die Partizipation der bayerischen kommunalen Spitzenverbände an Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Institutionen
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Für die Kommunen ist es von erheblicher Bedeutung, rechtzeitig auf solche Entwicklungen Einfluß zu nehmen, die sich auf ihre Angelegenheiten auswirken können. Dieses Interesse soll durch die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an kommunalrelevanten Entscheidungen von Europäischer Union, Bund, Ländern und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen gewahrt werden. Am Beispiel der kommunalen Spitzenverbände in Bayern werden die unterschiedlichen Formen kommunaler Partizipationsrechte beschrieben. Geprüft wird, ob sich aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung oder anderer Verfassungsbestimmungen ein Anspruch auf derartige Teilhaberrechte herleiten läßt. Die Arbeit zeigt aber auch die verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die jeglicher Form der Geltendmachung gruppenspezifischer Belange gegenüber öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgern gezogen sind.